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Veränderte Maskenpflicht auch in den Lebenshilfe-Einrichtungen

26.01.2021

Medizinische Masken auch in Lebenshilfe-Einrichtungen verteilt. Weiterlesen...

Medizinische Maskenzoom

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Klientinnen und Klienten,
liebe Angehörige, Eltern, Betreuerinnen und Betreuer,



Sie haben bestimmt mitbekommen:
Es gibt eine aktuelle Corona-Verordnung.
Darin gibt es neue Vorschriften zum Tragen von Masken.
Wir müssen jetzt anstatt der Stoffmasken medizinische Masken tragen:

  • Beim Einkaufen
  • Beim Bus·fahren und Bahn·fahren
  • Beim Arbeiten


Darum haben wir in allen Einrichtungen unserer Lebenshilfe medizinische Masken verteilt.
Teilweise werden sie noch verteilt.
Es sind für alle ausreichend Masken da.


Als medizinische Masken erlaubt sind laut Verordnung:

  • OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10)
  • FFP2 (DIN EN 149:2001)
  • Chinesische FFP2 Masken KN95/N95


Das Atmen fällt mit den OP-Masken leichter als mit den FFP2-Masken.

Die Ausgabe übernimmt der Leiter vor Ort.


OP- und FFP2-Masken sind vom Hersteller als Einwegprodukte vorgesehen. Sie sollten regelmäßig gewechselt und nach Verwendung entsorgt werden.



Unabhängig davon - Passen Sie gut auf sich auf und halten Sie sich weiterhin an alle Vorschriften!

Für das Geschäftsführungs-Team
Markus Tolksdorf

OP Maskenzoom
FFP2-KN95zoom
 

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